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Zentrum für sexuelle Gesundheit

Schwangerschaftsabbruch

In der Schweiz können Sie als Frau während den ersten 12 Schwangerschaftswochen entscheiden, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen möchten (sog. Fristenregelung). Nach Ablauf dieser Frist braucht es für einen Schwangerschaftsabbruch eine medizinisch begründete Ursache, das heisst eine körperliche oder seelische Notlage.

Ob medizinisch, psychologisch, finanziell oder rechtlich: Falls Sie sich für eine Abtreibung entscheiden, beraten wir Sie zu allen Aspekten und leiten die nötigen Schritte ein. Bis zur neunten Schwangerschaftswoche, also dem 63. Tag seit dem ersten Tag der letzten Menstruation, kann die Schwangerschaft durch die Medikamente Mifegyne und Cytotec abgebrochen werden. Diese müssen im Abstand von 36 bis 48 Stunden eingenommen werden, entweder im Spital oder zuhause.

Ab dem 64. Tag wird der Schwangerschaftsabbruch meist mit kurzer Vollnarkose im Spital durchgeführt. Der Eingriff wird, nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt, von der Grundversicherung übernommen.

Ich bin noch nicht 18 – muss ich meinen Eltern von der Abtreibung erzählen?

Minderjährige brauchen für den Schwangerschaftsabbruch kein Einverständnis der Eltern. Das Gesetz schreibt aber für Frauen unter 16 Jahren ein Gespräch mit einer spezialisierten Beratungsstelle vor.

Unser Zentrum für sexuelle Gesundheit hilft Dir bei der Entscheidungsfindung und unterstützt Dich in Deinem Entscheid. Wir klären auch mit der Krankenkasse, wie die Kosten für den Abbruch übernommen werden können, ohne dass Deine Eltern etwas davon erfahren. Alle Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Als Schwangere entscheidest Du alleine, ob Du Deine Bezugspersonen informieren möchtest.

Habe ich als Mann auch etwas zu sagen?

Gemäss Gesetz entscheidet alleine die Frau, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen will. Aber selbstverständlich können sich auch Männer und Paare mit ihren Fragen und Anliegen an unsere Beratungsstelle wenden.