Pa­ti­en­ten­rech­te und -pflich­ten

Als Patientin oder Patient verfügen Sie selbstverständlich über Rechte. Gerne informieren wir Sie auf dieser Seite darüber. Beachten Sie bitte, dass die Aufzählung nicht abschliessend ist.
Auf dieser Seite:

Die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten – wie auch der Gesundheitsfachpersonen – sind auf kantonaler Ebene geregelt: im bernischen Gesundheitsgesetz (BSG 811.01) und in der Patientenrechtsverordnung (BSG 811.011). Die vollständigen amtlichen Dokumente können Sie im Internet herunterladen (Gesundheitsgesetz).

Selbstbestimmungsrecht

Sämtliche medizinische Massnahmen erfordern Ihre Zustimmung. Basierend auf den vorliegenden Informationen und der ärztlichen Empfehlung entscheiden Sie über Eingriffe. Ausgenommen sind Situationen, die sofortiges Handeln erfordern, wie lebensrettende Massnahmen. Dabei nehmen wir aber Rücksicht auf Ihre Patientenverfügung.

Unter Berücksichtigung des bestmöglichen Wissensstands handeln unsere Mitarbeitenden stets nach dem mutmasslichen Willen der Patientinnen und Patienten. Möchten Sie gegen ärztlichen Rat und trotz Aufklärung über Risiken und Folgen das Spital verlassen, geschieht dies in Eigenverantwortung.

Information und Aufklärung

Wir gewähren Ihnen Transparenz bezüglich der betreuenden Fachkräfte. Jedes Team-Mitglied trägt ein Namensschild mit Angabe seiner Funktion.

Unser Ziel ist es, Sie umfassend und verständlich über Ihren Gesundheitszustand, Ihre Krankheit, geplante Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungsoptionen sowie den prognostizierten Behandlungsverlauf zu informieren. Ihre aktive Beteiligung und Fragen sind uns willkommen.

Ihr Beitrag als Patient oder Patientin

Als Patientin oder Patient haben Sie nach Möglichkeit ebenfalls grossen Anteil an einem gelingenden Spitalaufenthalt und dem erfolgreichen Verlauf der Behandlung. Sie haben dazu insbesondere

  • den zuständigen Fachpersonen die für die Behandlung erforderlichen Auskünfte über bereits erfolgte oder vorgesehene Massnahmen zu erteilen,
  • die Regeln des Hauses zu befolgen
  • auf Mitpatientinnen und Mitpatienten sowie die Mitarbeitenden Rücksicht zu nehmen,
  • zu einer klaren Verständigung mit den Mitarbeitenden beizutragen.

Ein­si­cht in die Kran­ken­ak­te

In­for­ma­ti­on und Da­ten­schu­tz

Während eines Spitalaufenthalts oder einer ambulanten medizinischen Behandlung sind auch wichtige Fragen rund um die ärztliche Informationspflicht und den Datenschutz zu beachten. Im Spitalzentrum Biel sind Sie auch in dieser Hinsicht bestens aufgehoben.
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Kantonale Ombudsstelle für das Spitalwesen