Le Drive: Fahreignungsabklärung
Grundsätzlich gilt der Führerausweis in der Schweiz ein Leben lang. Ab dem 75. Altersjahr müssen sich Männer und Frauen allerdings alle zwei Jahre einer ärztlichen Eignungsprüfung unterziehen. Wer bei guter Gesundheit ist und die medizinischen Mindestanforderungen erfüllt, kann weiterhin aktiv am Strassenverkehr teilnehmen.
Für Ihre Sicherheit im Strassenverkehr
Aber nicht nur Seniorinnen und Senioren unterstehen der verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht, auch Berufsfahrerinnen und -fahrer werden regelmässig zu Fahreignungsabklärungen aufgefordert. Bei einem unklarem Ergebnis einer vorherigen Untersuchung oder bei Körperbehinderung können zudem weitere Untersuchungen verfügt werden. Dies gilt auch für Personen, deren Fahreignung aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung beeinträchtigt sein könnte.
Mit dem «Le Drive» hat das Spitalzentrum Biel im Jahr 2007 das schweizweit erste Zentrum spezifisch für die Abklärung der Fahreignung geschaffen. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker werden hier in einer interdisziplinären Untersuchung kompetent beurteilt und beraten.
Fahreignungsabklärung durch interdisziplinäres Expertenteam
Im Alter nehmen bestimmte, für die Fahreignung relevante Beeinträchtigungen zu: insbesondere Erkrankungen der Augen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselstörungen sowie neurodegenerative Erkrankungen. Mehrfacherkrankungen und die damit verbundene Polymedikation treten häufiger auf als bei jungen Verkehrsteilnehmenden. Bei vielen Menschen machen sich im fortgeschrittenen Alter zudem auch ohne die Diagnose einer schweren Krankheit Einschränkungen der Aufmerksamkeit und der Reaktionsfähigkeit bemerkbar.
Verkehrsmedizinische Untersuchungen
Ob Fahrzeuglenkerinnen und -lenker die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen von Fahrzeugen im Strassenverkehr weiterhin erfüllen, beurteilen Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Ausbildung nach einem 4-Stufenmodell. In der Region Biel-Seeland-Berner Jura bietet das interdisziplinäre „Le Drive“ Expertenteam eine kompetente Unterstützung mit Fahreignungsabklärungen der Stufen 1, 2 und 3 an. Dabei wird abgeklärt, ob die Fahreignung aus neurologischer, internistischer und neuropsychologischer Sicht gegeben ist.
Die Untersuchung dauert rund zwei Stunden. Zudem bietet Le Drive ein ausführliches Befundgespräch für Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte erhalten in der Folge einen umfassenden Untersuchungsbericht. Je nach Situationen kann «Le Drive» auch die Korrespondenz mit dem Kantonalen Strassenverkehrsamt übernehmen.
Kontrollpflicht Stufe 1 - 3
Stufe 1
Seniorinnen und Senioren
Stufe 2
Professionelle Lenkerinnen und Lenker höherer Fahrzeugkategorien (LKW, Bus, Taxi, Schiffsführerinnen und -führer Kat. B, C); Fahrlehrerinnen und -lehrer, Verkehrsexpertinnen und -experten
Stufe 3
Lenkerinnen und Lenker über 65 Jahre; Lenkerinnen und Lenker mit Körperbehinderung; Zweituntersuchungen nach unklarem Ergebnis Stufe 1 und 2; nach Unfallverletzungen / schwerer Krankheit; bei Zweifel an Fahreignung durch Behörden sowie Ärztinnen und Ärzte
Wichtig
Das Le Drive nimmt Patientinnen und Patienten nur auf ärztliche Zuweisung oder auf Zuweisung von Behörden auf.