Not­fall – was tun?

In lebensbedrohlichen Notfallsituationen: Sanität (Ambulanz): Tel. 144 Polizei: Tel. 117

Keine Lebensgefahr?

Bei leichten Notfällen wenden Sie sich wenn möglich zuerst an Ihren Haus- oder Kinderarzt, Ihre Haus- oder Kinderärztin oder an deren Vertretung.

Erwachsene und Jugendliche (ab 16 Jahren)

Medizinische Beratung des Ärztlichen Notfalldiensts von Biel:
Tel. 0900 900 024
Notfallstation Spitalzentrum Biel: Tel. 032 324 24 24

Frauen

Frauenklinik SZB
Notfall Gynäkologie: Tel. 032 324 17 20
Notfall Geburtshilfe: Tel. 032 324 17 21
Diensthabende Hebamme: Tel. 032 324 20 11
Diensthabender Oberarzt oder diensthabende Oberärztin: Tel. 032 324 19 18

Kinder

Medizinische Beratung der Praxis-Kinderärzte der Region Biel (tagsüber)
8 bis 20 Uhr: Tel. 0900 900 024 (CHF 1.95 / Min. ab Festnetz)

Medgate (rund um die Uhr)
Im Notfall stehen Ihnen rund um die Uhr auch die Ärztinnen und Ärzte von Medgate zur Verfügung. Registrieren Sie sich und Ihr Kind hierfür über die Medgate App: www.medgate.ch/beratung-wildermeth.

Im Anschluss an die Registrierung werden Sie sogleich von unseren Ärztinnen und Ärzten beraten. Die Kosten für die Beratung werden über Ihre Krankenversicherung abgerechnet.

Sie können Medgate auch über folgende Telefonnummer kontaktieren: 058 387 77 71. Vor einer Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt bitten wir Sie, Ihre Personalien anzugeben (Krankenkassenkarte bereithalten).

Medizinische Unterlagen

Bitte vergessen Sie nicht, wichtige Dokumente ins Spital mitzunehmen. So können wir Sie schneller und gezielter behandeln.

  • Krankenkassen- oder Versicherungsausweis
  • Blutgruppenausweis
  • Medikamentenliste

Berichte behandelnder Ärztinnen und Ärzte

Notfallstation für Erwachsene: Regeln für Begleitpersonen

Aus Sicherheitsgründen hat bis auf Weiteres nur eine Begleitperson Zutritt zur Notfallstation. Es gilt Maskenpflicht.

Andere Begleitpersonen müssen ausserhalb des Spitals warten und gehen am besten nach Hause. Sie werden durch die Begleitperson der Patientin bzw. des Patienten oder durch diese selbst informiert.

In ausserordentlichen Patientensituationen entscheidet der zuständige Kaderarzt, die zuständige Kaderärztin oder die Schichtleitung Pflege.