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Information und Datenschutz

Während eines Spitalaufenthalts oder einer ambulanten medizinischen Behandlung sind auch wichtige Fragen rund um die ärztliche Informationspflicht und den Datenschutz zu beachten. Im Spitalzentrum Biel sind Sie auch in dieser Hinsicht bestens aufgehoben:

Aufklärung und Einwilligung

Unsere Ärztinnen und Ärzte geben Ihnen alle für Ihre Behandlung wichtigen Informationen. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben, bzw. mehr oder ausführlichere Informationen wünschen. In Notfallsituationen, in denen schnelles Handeln erforderlich ist, entfällt die Informationspflicht; die Aufklärung wird jedoch nachgeholt.

Die Entscheidung für vorgeschlagene Untersuchungen oder Behandlungen liegt bei Ihnen. Vor chirurgischen Eingriffen werden wir Sie (ausser in dringlichen Notfallsituationen) bitten, Ihre Einwilligung durch Ihre Unterschrift zu bestätigen.

Patientendossier

Unterlagen über Ihre Behandlung sowie deren Verlauf werden im Patientendossier (sog. «Krankengeschichte») abgelegt. Die Aufzeichnungen werden während zehn Jahren nach dem letzten Eintrag aufbewahrt. Auf Wunsch gewähren wir Ihnen gern Einblick in Ihre Behandlungsdokumentation. Wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie in der Rubrik Auskünfte über Ihre Krankengeschichte.

Datenschutz

Das gesamte Spitalpersonal ist an die Schweigepflicht gebunden. Grundsätzlich haben nur Personen, die an Ihrer Behandlung direkt beteiligt sind, ein Einsichtsrecht in Ihre Behandlungsdokumentation. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir ohne Ihre anders lautende Willenserklärung an die zuweisenden und nachbehandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie an andere Fachpersonen, welche die Behandlung und Betreuung unmittelbar übernehmen (z.B. Spitex, Heime), medizinisch notwendige Auskünfte erteilen.

Qualitätssicherung und Forschung

Es ist möglich, dass die bei Ihrer Behandlung an unserem Spital erfassten Daten (z.B. Alter, Geschlecht, Blutwerte, Gesundheitszustand, Krankheiten, Therapien, etc.; ausgenommen genetische Daten) zur Qualitätssicherung und/oder Forschung weiterverwendet werden, dies jedoch ausschliesslich in anonymisierter oder verschlüsselter Form. Unberechtigte Dritte können somit keine Rückschlüsse auf Ihre Person ziehen. Das SZB erfüllt seine gesetzliche Verpflichtung, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und diese sicher aufzubewahren, vollumfänglich.

Wenn Sie mit der Weiterverwendung Ihrer gesundheitsbezogenen Personendaten zu Forschungszwecken nicht einverstanden sind, können Sie dagegen jederzeit Ihr Veto (Widerspruch) einlegen. In diesem Fall bitten wir Sie, dies dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin mitzuteilen. Ihr Widerspruch gegen eine Weiterverwendung hat selbstverständlich keinen Einfluss auf Ihre weitere Betreuung in unserem Spital.